Lernen, prüfen, gestalten

KI & Unterricht

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Eltern und Kinder prompten gemeinsam (ki-generiert).
Eltern und Kinder prompten gemeinsam (KI-generiert)
KI kann wunderbar als Tutor funktionieren (wenn man es zulässt) (generiert mit Dall-E|Prompt Kuntze 2025)
KI kann wunderbar als Tutor funktionieren (wenn man es zulässt) (generiert mit Dall-E|Prompt Kuntze 2025)
KI und Lehrkraft unterrichten eine Klasse gemeinsam (Generiert mit nanobanana2|Prompt Kuntze 2025)
KI kann die Lehrkraft im Unterrichten unterstützen (generiert mit nanobanana2|Prompt Kuntze 2025)

Verbieten oder nutzen? Die Bildungsministerkonferenz der KMK hat sich früh entschieden: Schulen sollen sich konstruktiv-kritisch mit Künstlicher Intelligenz auseinandersetzen, statt sie auszusperren. Am 10.10.2024 hat sie dazu eine Handlungsempfehlung beschlossen. Am 16.10.2026 kam die Aktualisierung des Kompetenzrahmens „Bildung in der digitalen Welt“ dazu – sie beschreibt, was Schülerinnen und Schüler im Umgang mit KI können sollen.

Hier fasse ich beide Beschlüsse zusammen und ordne sie aus meiner Sicht als Lehrkraft ein.

Übersichtsgrafik: oben die fünf Themenbereiche der KMK-Handlungsempfehlung vom 10.10.2024 (Lernen und Didaktik, Prüfungskultur, Lehrkräftebildung, Regulierung, Zugang und Chancengerechtigkeit), unten die sechs Bereiche des Kompetenzrahmens vom 16.10.2026 mit je einem Beispiel für die neuen KI-Kompetenzen sowie die vier Perspektiven von OECD und EU-Kommission
Die beiden KMK-Beschlüsse im Überblick – zum Vergrößern antippen (eigene Darstellung nach KMK 2024 und KMK 2026; KI-generiert mit Claude)

Die Handlungsempfehlung vom 10.10.2024

Der vollständige Titel lautet Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen. Sie richtet sich also zunächst an die Kultusverwaltungen der Länder, nicht direkt an die Schulen. Die KMK hat sie in einer Pressemitteilung vorgestellt; aktuell ist eine redaktionell überarbeitete Fassung vom März 2025. Die Empfehlung gliedert sich in fünf Themenbereiche.

1. Lernen und Didaktik

KI kann Lernende und Lehrkräfte unterstützen, Lehrkräfte entlasten und individualisierten Unterricht erleichtern. Voraussetzung ist ein Grundverständnis, wie KI funktioniert und wie ihre Ergebnisse – auch ethisch – einzuschätzen sind. Lehrkräfte behalten die zentrale Rolle, und gemeinsames Lernen soll nicht geschwächt werden. Die KMK unterscheidet zwischen „Lernen über KI“ und „Lernen mit KI“. Sie hält fest, dass die Forschung zur Lernwirksamkeit generativer KI noch unzureichend ist. Den Vorschlag der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK), in der Grundschule weitgehend auf KI-Sprachmodelle zu verzichten, halten die Länder für „erörterungsbedürftig“.

2. Veränderung der Prüfungskultur durch KI

Für mich der wichtigste Teil. Die Bewertung bleibt bei den Lehrkräften: Leistungsbewertung „ist und bleibt eine pädagogische und hoheitliche Aufgabe“. KI darf bei Korrektur und Feedback unterstützen, die letzte Entscheidung trifft aber ein Mensch (Art. 22 DSGVO). Ein allgemeines Verbot von KI bei häuslich angefertigten Arbeiten halten die Länder für „weder zielführend und wünschenswert, noch durchhaltbar“. Stattdessen braucht es klare Absprachen, wann KI genutzt werden darf und wie sie gekennzeichnet wird.

Daraus folgt der Auftrag, die Prüfungsformate zu überarbeiten:

  • neue Formate aufnehmen – hilfsmittelunterstützte, längerfristig vorbereitete, kollaborative und dialogische Formate sowie Leistungen, die in einer Präsentation erbracht werden; wird KI genutzt, soll das Zusammenspiel von Mensch und KI insbesondere in einer Verteidigung berücksichtigt werden,
  • Formate, die die geforderte eigenständige Leistung nicht sicher gewährleisten, abschaffen oder grundlegend weiterentwickeln,
  • die Bewertung „weg von der Produkt- hin zur Prozessorientierung“ lenken, mit einer entscheidenden Rolle für die Reflexion der Lernenden,
  • bewährte Formate, die der didaktischen Überprüfung standhalten, ausdrücklich beibehalten.

3. Professionalisierung von Lehrkräften

KI-Kompetenzen sollen verbindlich in allen drei Phasen der Lehrkräftebildung verankert werden – Studium, Referendariat und Fortbildung. Lehrkräfte sollen technische Grundlagen verstehen, Chancen und Risiken einschätzen und den rechtlichen Rahmen kennen. Dafür brauchen sie nach der Empfehlung auch Ressourcen und Freiräume.

4. Regulierung

Maßgeblich sind die KI-Verordnung der EU und die DSGVO. Persönlichkeitsrechte, informationelle Selbstbestimmung, Urheberrecht und Datensicherheit sind zu schützen. KI-Anwendungen sollen nach möglichst einheitlichen Standards geprüft werden, Schulen und Schulträger Hinweise zur rechtskonformen Nutzung bekommen. Leitbild ist „ethical by Design“.

5. Zugang und Chancengerechtigkeit

Ein mündiger Umgang mit KI gilt als Schlüsselkompetenz; die Teilhabe aller Lernenden ist zu sichern. Die KMK betrachtet die digitale Spaltung auf drei Ebenen: Zugang zu Geräten und Diensten, Art der Nutzung und Qualität der Nutzung. Die Länder streben eine ländergemeinsame, datenschutzkonforme und kostenfreie Schnittstelle zu großen Sprachmodellen für Schulen an.

Der aktualisierte Kompetenzrahmen vom 16.10.2026

Der Kompetenzrahmen „Bildung in der digitalen Welt“ beschreibt seit 2016, welche digitalen Kompetenzen Schülerinnen und Schüler erwerben sollen. Mit dem Beschluss vom 16.10.2026 hat die Bildungsministerkonferenz ihn um KI ergänzt. Dabei gilt: „Die Kompetenzbereiche der KMK bleiben in Struktur und Geltung unverändert.“ KI-Kompetenzen kommen dort dazu, wo die bisherigen Anforderungen nicht mehr ausreichen. Orientierung gibt der KI-Kompetenzrahmen von OECD und Europäischer Kommission (Empowering Learners for the Age of AI) mit vier Perspektiven: mit KI bewusst umgehen, KI kreativ anwenden, KI gezielt einsetzen und KI aktiv mitgestalten.

Einige Beispiele für die neuen KI-Kompetenzen (Nummern wie im Beschluss):

  • Suchen, Verarbeiten und Aufbewahren: KI-generierte Ergebnisse und mögliche Verzerrungen reflektiert einordnen (1.2.1).
  • Kommunizieren und Kooperieren: KI-generierte und -überarbeitete Beiträge transparent kennzeichnen (2.2.2).
  • Produzieren und Präsentieren: eigene KI-Assistenten (weiter-)entwickeln (3.1.3); Grundlagen der KI-spezifischen Regulierung, etwa der KI-Verordnung der EU, kennen und berücksichtigen (3.3.4).
  • Schützen und sicher Agieren: zwischen menschlicher Kommunikation und Mensch-Maschine-Kommunikation auch emotional unterscheiden (4.3.4).
  • Problemlösen und Handeln: zentrale Konzepte maschinellen Lernens sowie deren Grenzen kennen (5.5.1).
  • Analysieren und Reflektieren: Sensibilität gegenüber Deepfakes und KI-verstärkter Desinformation entwickeln (6.2.4).

Laut Pressemitteilung entstehen dazu Unterstützungsangebote: eine interaktive Übersicht, 22 Reflexionskarten und ein „KMK-Navigator für KI-Kompetenzen“ im ländergemeinsamen Chatbot AIS.chat. Einen Zeitplan für die Umsetzung in den Ländern nennt der Beschluss nicht.

Meine Einordnung

Die Handlungsempfehlung von 2024 war für mich ein Wendepunkt: KI im Unterricht ist seitdem keine Grauzone mehr, sondern ausdrücklich gewollt – mit klaren Regeln. Am meisten beschäftigt mich der Themenbereich Prüfungskultur. Im Thinktank „Lehren und Lernen im Kontext von KI“ leite ich den Arbeitskreis „Neue Prüfungsformate und KI“. Die Forderung, Leistung stärker im Prozess zu bewerten und die Reflexion der Lernenden in den Mittelpunkt zu stellen, deckt sich mit dem, was wir dort erarbeiten – zum Beispiel mit ePortfolios und dialogischen Formaten. Statt KI-generierte Texte aufzuspüren, lohnt es sich, Prüfungen so zu gestalten, dass das eigene Denken sichtbar wird (siehe Schluss mit der Detektivarbeit). Kurze, frei gehaltene Präsentationen sind ein Beispiel dafür (Präsentationen kurz und interessant gestalten).

Der Kompetenzrahmen 2026 macht KI zur Aufgabe aller Fächer. Besonders praxisnah finde ich die Kennzeichnung KI-generierter Beiträge (2.2.2): Sie ist die Grundlage für faire Absprachen bei Hausarbeiten und GFS. Und dass Schülerinnen und Schüler eigene KI-Assistenten entwickeln sollen (3.1.3), zeigt, wie weit der Anspruch inzwischen reicht. Offen bleibt, wie schnell die Länder Fortbildung, Zeit und datenschutzkonforme Werkzeuge bereitstellen.

Verbindlich sind die Beschlüsse im Wortlaut; diese Zusammenfassung ersetzt sie nicht. Stand: 25.10.2026.

Quellen

  • KMK (2024): Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen. Beschluss der Bildungsministerkonferenz vom 10.10.2024, redaktionell überarbeitete Fassung März 2025. PDF bei der KMK
  • KMK (2026): KMK-Kompetenzrahmen „Bildung in der digitalen Welt“; Aktualisierung im Kontext Künstlicher Intelligenz (2026). Beschluss der Bildungsministerkonferenz vom 16.10.2026. PDF bei der KMK
  • KMK (2026): Was Schülerinnen und Schüler im Umgang mit KI können sollen. Pressemitteilung vom 16.10.2026. kmk.org

Alle Links abgerufen am 25.10.2026.

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