In Bezug auf Bienenwanderung
Ab dem 25.03.2024 müssen bei Wanderungen innerhalb des Landkreises Calw keine Gesundheitszeugnisse für Bienen mehr ausgestellt werden. Beim Wandern in umliegende Landkreise und darüber hinaus sind gemäß §5 Abs. 1 der Bienenseuchenverordnung (BienensuchenVO) Bienenvölker zu untersuchen, Bescheinigungen vorzulegen bzw. auszustellen, dass die Bienen als frei von Amerikanischer Faulbrut befunden worden sind und der Herkunftsort der Bienen nicht in einem Fauburt-Sperrbezirk liegt. Darüber hinaus können beim Verbringen in andere Bundesländer bzw. in das Ausland weitere Anforderungen (z.B. Untersuchung von Futterkranzproben) bestehen.
Kommentare